AGB

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Allgemeine Geschäfts-/Verkaufsbedingungen


Verwender:

Kront@kt communication
Inhaber: René Kronenberger
Brühler Ring 23

68219 Mannheim


§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber sämtlichen Kunden, sowie Verbrauchern und Unternehmern.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass abweichende Verkaufsbedingungen der Vertragspartner nicht anerkannt werden und diese Bedingungen Vorrang haben. Etwas anderes gilt nur, wenn der Verwender ausdrücklich der Geltung einer anderweitigen Bestimmung zustimmt.


(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.


§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.


§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Im Hinblick auf die Zahlungsziele gelten die im jeweiligen Vertrag festgehaltenen Abmachungen.


(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung/Leistungserbringung zu zahlen.


(3) Verzugszinsen werden in Höhe der jeweils hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften berechnet.

Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.


(4) Der Abzug von Skonto ist nur bei einer ausdrücklichen besonderen Vereinbarung zulässig.


§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt

oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt,

als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller,

spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung

der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort

erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.


(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt
werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.


(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab.Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht
einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]


(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns.

In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretungschon jetzt an.


(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers richten sich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.


(2) Ist der Besteller Kaufmann, so setzen die Gewährleistungsrechte voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


(3) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verwenders oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.


(4) Die Haftung des Verwenders für leichte Fahrlässigkeit entfällt gegenüber Kunden als Unternehmern.


§ 8 Datensicherung

Vor Aufnahme der Tätigkeiten durch Kront@kt communication, verpflichtet sich der Kunde eine vollständige und konsistente Datensicherung vorzulegen. Für einen Datenverlust wird keinerlei Haftung übernommen.


§ 9 Rechtsanwendung
Dieser Vertrag sowie die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Gerichtsstand für vertragliche Streitigkeiten der Parteien ist der Landgerichtsbezirk Mannheim: Dies gilt jedoch nur für Streitigkeiten zwischen dem Verwender und Unternehmern.


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich dann, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche
gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.


§ 10 Haftungsausschluss

Haftungsausschluss bei der Benutzung von Fernwartungssoftware.


Kront@kt communication übernimmt keinerlei Gewährleistung für die auf Ihrem Computer installierten Programme,

sowie deren Schutzeinrichtungen (Virenscanner oder Firewall)


Kront@kt communication übernimmt keine Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitliche Nähe zum geleisteten Support stehen.


Kront@kt communication versichert Ihnen, dass unserer Mitarbeiter ausreichend geschult und mit dem Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten vertraut sind.


Die Fernwartung erfolgt im Sinne des § 11 BDSG.


Bitte beachten Sie, dass Ihnen dieser Service nur während unserer Geschäftszeiten nach telefonischer oder schriftlicher Absprache mit unseren Support-Mitarbeitern zur Verfügung steht.


  • Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann der Berater nicht auf Ihren PC sehen.
  • Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung kann der Berater nicht mit Ihnen zusammen arbeiten.
  • Es ist nicht möglich, unbemerkt und unberechtigt Daten von Ihrem PC zu entfernen.
  • Sie können die gemeinsame Sitzung jederzeit beenden.


Fernwartung TeamViewer:

 
 

Mit dem starten des „TeamViewer- Quicsupport“ erkennen Sie den Haftungsausschluss von Kront@kt communication bei der Nutzung von TeamViewer an.


Fernwartung pcvisit:

 
 

Mit dem starten des „pcvisit Support KUNDEN-MODUL“ erkennen Sie den Haftungsausschluss von Kront@kt communication bei der Nutzung von pcvisit an.




Servicevertrag:

 
 

Vertragsdauer

Der Vertrag hat eine Gültigkeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Vertragsende.
Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich dieser um 12 weitere Monate.



Leistungen

Reduzierter Stundensatz von 59,00 € anstelle 79,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.


10 % Rabatt auf AGFEO Anlagen / Zubehör (Ausgenommen Software Lizenzen)


Reduzierte Anfahrtskosten werden individuell vertraglich vereinart


Fernwartung Flatrate (Telefonanlage / Dashboard Konfiguration)


Proaktive Firmware Updates der Telefonanlage.
Sofern diese über das Internet erreichbar geschieht das über den AGFEO Server ohne aktive Mitarbeit des Kunden.

Sollte dies aus technischen oder Sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich sein,
erfolgt der Zugriff der Telefonanlage über einen PC des Kunden mit unserem Fernwartungstool PCVisit.


Telefonische Beratung und Problemlösung


Untestützung von Tarifumstellungen und Umzüge mit dem Netzbetreiber.

Aus Datenschutzgründen werden Bestätigungen und Verträge immer direkt mit dem Kunden und dem Netzbetreiber
kommuniziert.


Exklusive Service Vertrags Hotline mit erweiterter Erreichbarkeit.

Montag bis Samstag von 07:30 Uhr - 21:00 Uhr

Rufnummer wird bei Beauftragung mitgeteilt


Bevorzugte Reaktionszeit






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